Was kostet Sie die Betreuung?

Im Tagessatz der Betreuungspersonen sind die relevanten Abgaben (SVA, WKO, …) bereits enthalten. Unterbringung und Verköstigung der Betreuungsperson wird von der zu betreuenden Person bzw. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Die tatsächlich anfallenden monatlichen Kosten werden beim Erstbesuch errechnet und richten sich nach dem gewählten Betreuungspakt bzw. dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeaufwand. Bedarf eine zweite Person im Haushalt Unterstützung und wäre von der Betreuungskraft mitzubetreuen, dann erhöht sich der Tagessatz für die Betreuungsperson um € 10.- pro Tag.

Weitere Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten der 24-h Betreuung finden auf der Seite Förderungen

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Unterscheidung der Leistungspakete:

Leistungspaket STANDARD

  • Erstkontakt und Beratung – gratis
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs vor Ort
  • Betreuungskraft hat berufliche Erfahrung 
  • 14-tägige Hausbesuche/Qualitätsvisiten von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft  (DGKP) von beDacht-betreut24
  • telefonische Erreichbarkeit während der Bürozeiten Montag – Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, FR von 08.00 bis 13.00 Uhr
  • der Austausch von Personenbetreuungskräften ist in begründeten Fällen kostenlos
  • Betreuungs- und Pflegedokumentation wird zur Verfügung gestellt
  • Unterstützung beim Ansuchen um Förderungen aus dem Unterstützungsfonds nach dem Bundespflegegeldgesetz
  • Konfliktmanagement zwischen der vermittelten Betreuungsperson und der zu betreuenden Person sowie deren Angehörigen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Betreuungsvertrages sowie Ergänzungsverträge der Personenbetreuungskraft, Wohnsitzmeldung, Unterstützung im Kontakt mit der SVS

Leistungspaket PREMIUM

  • Erstkontakt und Beratung gratis
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs vor Ort
  • ausreichend berufliche Erfahrung vorhanden
  • wöchentliche Hausbesuche/Qualitätsvisiten von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft  (DGKP) von beDacht-betreut24
  • telefonische Erreichbarkeit während der Bürozeiten Montag – Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr
  • der Austausch von Personenbetreuungskräften ist in begründeten Fällen kostenlos
  • Betreuungs- und Pflegedokumentation wird zur Verfügung gestellt
  • Unterstützung beim Ansuchen um Förderungen aus dem Unterstützungsfonds nach dem Bundespflegegeldgesetz sowie bei sonstigen Formularen und Anträgen (Pflegegelderhöhung, …)
  • Konfliktmanagement zwischen der vermittelten Betreuungsperson und der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörige
  • Unterstützung bei der Erstellung des Betreuungsvertrages sowie Ergänzungsverträge der Personenbetreuungskraft
  • bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen, PsychotherapeutInnen, Diätberatung, mobiler Frisör, mobile Zahnärzte, mobile Maniküre und Pediküre, Pflege- und Hilfsmittelverleih, Essen auf Rädern, Wäsche- und  Reinigungsdienste, Hausmeistertätigkeiten usw.