Wo bekomme ich finanziellen Unterstützung?

Finanzielle Förderung und Zuschuss durch das Sozialministerium

Das Sozialministeriumsservice fördert die 24-Stunden-Betreuung auf Antrag ab Pflegestufe 3 mit einem monatlichen Betrag von € 550.-, für maximal zwei im Einsatz befindliche Personenbetreuungskräfte pro Monat, bis zu einem monatlichen Höchsteinkommen von € 2.500.- netto, wobei das Pflegegeld dabei nicht mitberücksichtigt wird.

 

Steuerliche Begünstigungen

Gemäß dem Einkommenssteuergesetz können bei einer „Betreuung zu Hause“ die dabei anfallenden finanziellen Aufwendungen (ab der Pflegestufe 1) zur Gänze als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.